Arbeitsrecht
In einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt mit immer mehr gesetzlichen und tariflichen Regelungen erlangt das Arbeitsrecht immer mehr an Bedeutung.
Rechtliche Probleme ergeben sich möglicherweise bereits bei der Bewerbung und dem Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrages.
Aber auch im Rahmen der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses selbst stellen sich vielfältige Rechtsprobleme des sog. individuellen Arbeitsrechts, bei denen auch immer wieder Vorschriften des Sozialrechts (Arbeitslosigkeit, Renten-, Krankenversicherung, Schwerbehindertenrecht) zu beachten sind.
Im Bereich des sog. kollektiven Arbeitsrechts (insbesondere Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht) sind bei den wirtschaftlichen Gegebenheiten verstärkt Auseinandersetzungen von Arbeitgebern und Betriebsrat zu beobachten. Vor dem Hintergrund personeller und sozialer Mitbestimmung bishin zu Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsschließung, Betriebsverlegung und Betriebsübergang, Umstrukturierung und Umwandlungen und auch Personalreduzierung.
Mit einer frühzeitigen Beratung vertreten wir die Interessen der Rechtssuchenden an allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
- Abwicklung von Arbeitsverhältnissen
- Abmahnungen
- Versetzungen und Umsetzungen
- Arbeitszeit
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Änderungskündigung, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung
- individuelles Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung des Betriebsrates
- Interessensausgleich/Sozialplan
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