Familienrecht
Bei Streitigkeiten aus dem Bereich des Familienrechts ist der Einzelne sehr nachhaltig betroffen. Die Familie stellt regelmässig den Lebensmittelpunkt dar. Störungen aus diesem Bereich gehen daher häufig mit einer Bedrohung der Existenz einher.
Nicht alleine die emotionale und psychische Belastung, sondern dazu auch häufig die zu klärenden Eckpunkte wie Wohnung, Einkommen, Unterhalt, Umgang mit den Kindern usw. fordern eine kompetente Beratung.
Soweit noch keine vertraglichen Regelungen vor Eingehung der Ehe getroffen worden sind, muss jetzt geprüft werden, welche Ansprüche dem Einzelnen zustehen, und wie die für alle Beteiligten schwierige neue Sachlage rechtlich aufzufangen ist.
Eine frühzeitige Beratung über alle Aspekte, die Trennung und eine möglich anstehende Ehescheidung mit sich bringen, ist anzuraten. Auch vor der Eheschließung oder während der Ehezeit ist häufig Beratung bei familienrechtlichen Fragestellungen wichtig und erforderlich. Wir beraten Sie bereits im Vorfeld der Eheschließung insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen. Früh stellen sich hier Weichen für die weitere Zukunft.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Ehescheidungen
- Kindschaftssachen
- Umgangsrecht und Sorgerecht
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt
- Verhandlung und Gestaltung von Eheverträgen
- Gewaltschutzverfahren
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