Rechtsanwalt Neuss Anwaltskanzlei Neuss
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Mietrecht

Durch die Mietrechtsreform vom 01.07.2002 ist das bis dahin bestehende Mietrecht umgestellt und in wichtigen Teilen neu gestaltet worden. In jüngster Zeit ist zudem vermehrt zu beobachten, dass der Bundesgerichtshof Entscheidungen von weitreichender Tragweite fällt, die es zügig umzusetzen gilt.


Wir betreuen und beraten sowohl im gewerblichen als auch im privaten Mietrecht. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Prozeßführung durch alle Instanzen, um Ihre bestehenden Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.


Beratungsschwerpunkte sind:

  • Vertragsgestaltung und Prüfung
  • Mietmängel
  • Mieterkündigung
  • Vermieterkündigung
  • Nebenkosten
  • Mieterhöhungen
  • Modernisierung
  • Schönheitsreparaturen
  • Mietkaution
  • Umfang des Mietgebrauchs

Ihre Ansprechpartner sind:

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