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Sozialrecht

Hinter dem Begriff „Sozialrecht“ verbirgt sich eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sich der Betroffene mit Behörden und Ämtern auseinandersetzen muss und sich hierbei im Paragraphendschungel zu verirren droht.

 

Aufgrund der Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften ergeben sich für den juristischen Laien unüberschaubare Rechtsprobleme, angefangen von Differenzen mit der Agentur für Arbeit – früher Arbeitsamt –, über Streitigkeiten mit der Kranken- und Pflegeversicherung, mit der Rentenversicherung bis hin zu Problemen mit der Berufsgenossenschaft, der Unfallversicherung und dem Versorgungsamt. Hierbei ist die Hilfe durch Fachleute unentbehrlich geworden.

 

Wir sind auf diesem Gebiet sowohl beratend, als auch im außergerichtlichen (Widerspruchsverfahren, Verwaltungsverfahren) wie auch im gerichtlichen Bereich tätig. Wir vertreten Sie darüber hinaus an allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und am Bundessozialgericht.

Beratung und Tätigkeit bei Problemen

  • der Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) wegen Arbeitslosigkeit
  • der Kranken- und Pflegeversicherung
  • der Rentenversicherung
  • teilweiser und/oder voller Erwerbsminderung
  • Berufsunfähigkeit
  • Schwerbehinderung, Nachteilsausgleich
  • Berufsgenossenschaft
  • Unfallversicherung
  • Rückgriff der Sozialversicherungsträger

Ihr Ansprechpartner:

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